Zumessungsüberlegungen müssen die beruflichen Auswirkungen berücksichtigen. In vielen Strafverfahren ist für den jeweiligen Beschuldigten nicht die Frage nach der eigentlichen Strafe interessant, sondern vielmehr die Frage nach Führerschein oder Beruf.
Wenn ein Angeklagter in mehreren Fällen mit Drogen handelt, kommt die Rechtsprechung, insbesondere die Amtsgerichte, gern zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt hat.
Im Falle der Untersuchungshaft steht immer eine Frage im Vordergrund: Wie kommt der Beschuldigte möglichst schnell aus der U-Haft raus, unabhängig vom weiteren Verlauf des eigentlichen Verfahrens.
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